Slagveld 56, 3231AP Brielle

HAFENORDNUNG

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191 feste Liegeplätze und 250 Meter vorübergehende Anlegestelle

Hafenordnung

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER HISWA FÜR DIE MIETE UND VERPACHTUNG VON LIEGEPLÄTZEN UND/ODER LAGERPLÄTZEN
für Schiffe und verwandte Artikel

ARTIKEL 1 – DEFINITIONEN
In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:
Unternehmer: eine natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit einem Verbraucher abschließt
schließt die Anmietung eines Liegeplatzes und/oder eines Lagerplatzes für ein Schiff und/oder einen Teil davon ab, und zwar
die Zahlung einer Miete. Dieser Unternehmer ist Mitglied der HISWA Association.
Verbraucher: eine natürliche Person, die mit einem Unternehmer einen Vertrag über die Miete abschließt
Bereitstellung eines Liegeplatzes und/oder eines Lagerplatzes für ein Schiff oder einen Teil davon gegen Zahlung eines Mietpreises. Dieser Verbraucher schließt den Vertrag nicht im Namen seines Berufs oder seines Unternehmens ab, sondern in seiner persönlichen Eigenschaft.
Passant: eine natürliche Person, die mit einem Unternehmer für eine begrenzte Anzahl von Tagen einen Vertrag über die Anmietung eines Liegeplatzes für ein Schiff und/oder einen Teil davon gegen Zahlung eines Mietpreises abschließt. In diesen Bedingungen schließt der Begriff „Verbraucher“ auch einen Passanten ein.
Parteien: der Unternehmer und der Verbraucher oder Passant, wie unter a, b und c definiert.
Schiff: ein Objekt, das dazu bestimmt ist, sich auf dem Wasser aufzuhalten und zu bewegen,
einschließlich der Ausrüstung und des Inventars, die dazugehören. Diese Bedingungen beziehen sich ausdrücklich auf ein Schiff, das für Sport- oder Freizeitzwecke bestimmt ist. Dieser Begriff umfasst einen Schiffsrumpf oder ein im Bau befindliches Schiff.
Liege- und/oder Lagerplatz: ein Platz am Ufer oder im Wasser, den der Eigentümer dem Verbraucher oder Passanten für die Unterbringung eines Wasserfahrzeugs und/oder eines Teils davon zur Verfügung stellt.
Pachtvertrag: Ein Vertrag, mit dem sich der Eigentümer verpflichtet, einem Verbraucher oder Passanten gegen Entgelt einen Liegeplatz und/oder einen Lagerplatz zur Nutzung zu überlassen.
Jahresmiete: Mietzeitraum vom 1. Januar eines Jahres bis zum 31. Dezember desselben Jahres (sofern nicht anders vereinbart).
Elektronisch: per E-Mail oder Website.
Sommersaison: Zeitraum vom 1. April bis zum 1. Oktober eines bestimmten Jahres.
Wintersaison: Zeitraum vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 1. April des folgenden Jahres.
Winterlager: die (überdachte oder nicht überdachte) Unterbringung eines Schiffes an Land während der
Winterperiode, die mindestens vom 15. November eines Jahres bis zum 15. März des folgenden Jahres dauert. Die Winterlagerung umfasst das Anlanden des Schiffes, die Unterbringung im Winterlager und das Zuwasserlassen des Schiffes, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Hafengebiet: der Hafen und die dazugehörigen (Park-)Flächen und Gebäude.
Hafenordnung: Regeln für Haushalt, Verhalten und Ordnung auf dem Hafengelände.
Streitbeilegungsausschuss: der Streitbeilegungsausschuss für den Bereich Wasserfreizeit in Den Haag.
Alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Beträge enthalten die Mehrwertsteuer.
ARTIKEL 2 – ANWENDBARKEIT DES VERTRAGS UND DER BEDINGUNGEN
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jeden zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher abgeschlossenen Vertrag über die Miete/Vermietung von Liegeplätzen und/oder Stellplätzen für
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Schiffe und ähnliche Gegenstände.
Der Mietvertrag bezieht sich nicht nur auf den Liege-/Lagerplatz für das Schiff, sondern auch auf
auf den Platz, der für die Unterbringung von bis zu einem zum Schiff gehörenden Beiboot oder Segelbrett benötigt wird. Dies gilt nicht, wenn die dadurch beanspruchte Fläche die vom Unternehmer an den Verbraucher vermietete Fläche übersteigt.
Wird der Mietvertrag nur für einen oder wenige Tage abgeschlossen und wird die Miete pro Tag berechnet, muss der Verbraucher die Miete sofort zahlen. Artikel 5, Artikel 6 Absatz 1, Artikel 7 und Artikel 8 der vorliegenden Bedingungen finden in diesem Fall keine Anwendung.
ARTIKEL 3 – ANGEBOT/KOSTENVORANSCHLAG
Der Unternehmer gibt sein Angebot oder seine Offerte mündlich, schriftlich oder elektronisch ab.
Ein mündliches Angebot wird hinfällig, wenn es nicht sofort angenommen wird, es sei denn, der
Der Unternehmer setzte sofort eine Frist zur Annahme des Angebots.
Ein schriftliches oder elektronisches Angebot muss mit einem Datum versehen sein. Umfasst das Angebot eine
kann der Unternehmer sein Angebot innerhalb dieses Zeitraums weder ändern noch zurückziehen. Wenn keine Frist genannt wird, kann der Unternehmer sein Angebot erst 14 Tage nach dem Datum ändern oder zurückziehen.
Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung des zu mietendenden Liege- oder Lagerplatzes und gibt in jedem Fall den Mietpreis und die Mietdauer einschließlich der Verlängerungs- und Kündigungsmöglichkeiten an.
Mit jedem Angebot übergibt der Unternehmer dem Verbraucher ein Exemplar dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ARTIKEL 4 – VEREINBARUNG
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Verbraucher das Angebot des Unternehmers annimmt. Nimmt er dieses Angebot auf elektronischem Wege an, so schickt der Unternehmer dem Verbraucher eine elektronische Bestätigung.
Jede Vereinbarung ist vorzugsweise schriftlich oder elektronisch zu treffen.
Im Falle eines schriftlichen Vertrags muss der Gewerbetreibende dem Verbraucher stets eine Kopie aushändigen.
ARTIKEL 5 – MIETPREIS
Bei Vertragsabschluss kann der Unternehmer mit dem Verbraucher eine Vorauszahlung von:
– maximal 50% des Mietpreises bei einer Buchung innerhalb von 3 Monaten vor Beginn des Mietverhältnisses
Mietdauer;
– maximal 25 % des Mietpreises bei einer Buchung, die mehr als 3 Monate vor Beginn des Aufenthaltes erfolgt
Mietdauer.
Wenn der Verbraucher den gemieteten Liege- oder Lagerplatz vorübergehend nicht nutzt, bleibt er dennoch der
fällige Gesamtmiete.
Wenn ein Schiff nach dem Winterlager nicht zu Wasser gelassen werden muss, ist die
Der Verbraucher zahlt eine angepasste Miete, die für den belegten Raum festgelegt wird. Diese Mietgebühr ist von der Gebühr, die der Verbraucher für die notwendigen Umzugskosten zu zahlen hat, getrennt.
ARTIKEL 6 – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Verbraucher muss den Mietpreis innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung, in jedem Fall aber zu Beginn des vereinbarten Mietzeitraums bezahlen. Er kann die Miete im Büro des Unternehmers bezahlen oder das Geld auf ein vom Unternehmer bestimmtes Bankkonto überweisen.
Zahlt der Verbraucher nicht pünktlich, gerät er in Verzug, ohne dass der Unternehmer ihn in Verzug setzen muss. Dennoch schickt der Unternehmer dem Verbraucher nach Ablauf der Zahlungsfrist eine weitere kostenlose Zahlungserinnerung. Darin erinnert er den Verbraucher an seinen Verzug und gibt ihm noch die Möglichkeit, die Rechnung innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. In der Zahlungserinnerung weist der Unternehmer auch auf die außergerichtlichen Inkassokosten hin, die der Verbraucher im Falle eines Zahlungsverzugs zu tragen hat.
Wenn die in Absatz 2 genannte Frist von 14 Tagen abgelaufen ist und der Verbraucher noch nicht gezahlt hat, ist der Unternehmer berechtigt, die Zahlung des geschuldeten Betrags zu verlangen, ohne dass es einer weiteren Mitteilung an den Verbraucher bedarf. Die damit verbundenen außergerichtlichen Inkassokosten
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verbunden sind, kann er dem Verbraucher in angemessener Weise in Rechnung stellen. Dies gilt vorbehaltlich der in der Verordnung über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten genannten Höchstbeträge. Vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen sind diese Höchstbeträge auf folgende Werte festgelegt:
– 15% auf die ersten 2.500 €, mit einem Mindestbetrag von 40 €;
– 10 % über die nächsten 2.500 €;
– 5 % für die nächsten 5.000 €;
– 1 % über die nächsten 190.000 €;
– 0,5 % auf den Selbstbehalt, höchstens jedoch 6.775 €.
ARTIKEL 7 – KÜNDIGUNG DES ERSTEN MIETVERTRAGS
Der Verbraucher kann den Mietvertrag vor Beginn des ersten Mietzeitraums kündigen. Er muss den Unternehmer dann so schnell wie möglich schriftlich oder elektronisch informieren. In diesem Fall hat der Verbraucher folgende Kosten zu tragen:
– 25 % des vereinbarten Mietpreises bei Kündigung bis 3 Monate vor Beginn des Mietverhältnisses
Mietdauer;
– 50% des vereinbarten Mietpreises bei Kündigung innerhalb von 3 Monaten bis 2 Wochen vor Antritt
des Mietzeitraums;
– die volle vereinbarte Miete bei Rücktritt innerhalb von 2 Wochen vor Beginn des Mietverhältnisses
Mietdauer.
ARTIKEL 8 – BEENDIGUNG, DAUER UND VERLÄNGERUNG DES MIETVERTRAGS
Die Parteien schließen den Mietvertrag für die Dauer eines Jahres ab. Dieses Jahr dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des betreffenden Jahres, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
Ein Mietvertrag für ein Jahr oder für eine Sommer- oder Wintersaison wird am Ende dieses Zeitraums stillschweigend um den gleichen Zeitraum verlängert. Dabei gelten weiterhin die gleichen Bedingungen, es sei denn, der Unternehmer wendet Absatz 3 an. Diese Verlängerung wird nicht wirksam, wenn eine der Parteien den Vertrag spätestens 3 Monate vor Beginn des neuen Mietzeitraums schriftlich oder elektronisch kündigt.
Der Vermieter kann den Mietpreis spätestens 3 Monate vor Beginn des neuen Mietzeitraums ändern. In diesem Fall hat der Verbraucher immer noch das Recht, den Mietvertrag innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung zu kündigen. Dieses Recht steht ihm nicht zu, wenn der Unternehmer den Mietpreis wegen einer Erhöhung der Abgaben auf seiner Seite ändert, die sich aus einer Änderung von Steuern, Abgaben und ähnlichen Dingen ergibt, die auch den Verbraucher betreffen.
ARTIKEL 9 – ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT UND VERÄUSSERUNGSRECHT IM FALLE DER NICHTZAHLUNG
Zahlt der Verbraucher die Miete nicht pünktlich, kann der Vermieter ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Das bedeutet, dass der Eigentümer das Schiff so lange behalten kann, bis der Verbraucher den gesamten geschuldeten Betrag, einschließlich der durch das Pfandrecht entstandenen Kosten, bezahlt hat.
Das Zurückbehaltungsrecht des Unternehmers erlischt, wenn:
– ein Streitfall im Sinne von Klausel 13 dieser Bedingungen vorliegt; und
– der Verbraucher hat den Streitfall dem in Artikel 15 genannten Streitschlichtungsausschuss gemeldet
dieser Bedingungen und Konditionen; und
– dieser Ausschuss dem Unternehmer bestätigt hat, dass der Verbraucher den geschuldeten Betrag gezahlt hat
bei der Kommission hinterlegt.
In diesem Fall darf der Unternehmer das Schiff nicht mehr bei sich behalten.
Zahlt der Verbraucher den fälligen Betrag nach einer Mahnung nicht, hat der Eigentümer das Recht, das Schiff zu verkaufen und auszuliefern, ohne vor Gericht gehen zu müssen. Er kann dies nur tun, wenn alle 3 der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Der Wert des Schiffes, einschließlich aller für das Schiff bestimmten Materialien und Zubehörteile, darf nicht höher sein als
10.000 € übersteigen.
Der Gewerbetreibende muss dem Verbraucher eine Mitteilung per Einschreiben an die folgende Adresse geschickt haben
den geschuldeten Betrag zu zahlen, und dann müssen mindestens sechs Monate verstrichen sein, in denen der Verbraucher nicht gezahlt und/oder der Forderung nicht schriftlich mit Begründung widersprochen hat.
Nach Ablauf der vorgenannten Sechsmonatsfrist muss der Unternehmer den Verbraucher erneut per Gerichtsvollzieher angemahnt haben, den geschuldeten Betrag innerhalb von 21 Tagen zu zahlen, woraufhin der Verbraucher erneut nicht gezahlt hat.
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Das Recht, das Schiff zu verkaufen, erlischt, sobald der Verbraucher den Streitfall dem Streitschlichtungsausschuss gemeldet und den fälligen Betrag bei ihm hinterlegt hat. Dabei handelt es sich um den in Artikel 15 dieser Bedingungen erwähnten Ausschuss für Streitigkeiten.
Übersteigt der Erlös aus dem Verkauf des Schiffes den Betrag, den der Verbraucher dem Unternehmer geschuldet hat, so muss der Unternehmer, wenn möglich, die Differenz an den Verbraucher auszahlen.
Wenn das Schiff verkauft wurde und noch auf den Namen des Verbrauchers registriert ist, ist der Verbraucher verpflichtet, an der Löschung dieser Registrierung auf seinen Namen mitzuwirken.
ARTIKEL 10 – BESONDERE RECHTE UND PFLICHTEN DES VERBRAUCHERS
Der Verbraucher muss sich an die Hafenordnung und die Anweisungen im Mietvertrag vom oder im Namen des Eigentümers halten.
Der Verbraucher ist verpflichtet, sein Schiff in einem guten Zustand zu halten.
Bei Abweichungen zwischen diesen allgemeinen Bedingungen und der Hafenordnung sind diese maßgebend
Allgemeine Geschäftsbedingungen für.
Wenn der Verbraucher auf dem Hafengelände Arbeiten an seinem Schiff durchführen möchte, die nicht unter die
in den täglichen Unterhalt fallen, braucht er dazu die Erlaubnis des Unternehmers. Eine solche Zustimmung ist auch für alle Arbeiten Dritter erforderlich, mit Ausnahme von Gewährleistungsarbeiten durch oder im Namen des Lieferanten. Im letzteren Fall muss der Unternehmer diesen Dritten nach vorheriger Anmeldung gestatten, ihre Arbeiten vor Ort auszuführen.
Es ist nicht gestattet, den gemieteten Liegeplatz und/oder Stauraum unterzuvermieten oder zu verleihen.
Es ist dem Verbraucher untersagt, das Schiff im Hafen oder an seinem Liegeplatz liegen zu lassen
für kommerzielle Aktivitäten genutzt werden. Er darf auch keine Schilder, Aushänge, Hinweise usw. im Hafen und/oder auf dem Schiff anbringen, die auf eine kommerzielle Tätigkeit abzielen. Darüber hinaus ist es verboten, das Schiff im Hafen zum Verkauf anzubieten.
Der Verbraucher ist verpflichtet, sein Wasserfahrzeug und sein Zubehör während der Zeit, in der er den Liege- und/oder Lagerplatz nutzt, gegen Haftpflicht zu versichern. Der Unternehmer hat das Recht, die entsprechende Police des Mieters einzusehen.
Den Verbrauchern wird empfohlen, ihr Schiff und Zubehör auch gegen Kaskoschäden zu versichern.
ARTIKEL 11 – BESONDERE RECHTE UND PFLICHTEN DES UNTERNEHMERS
Der Eigentümer ist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Überwachung durchzuführen, um den reibungslosen Betrieb des Hafengebiets und der Schiffe aufrechtzuerhalten.
Wenn ein Schadens- oder Sicherheitsrisiko besteht, hat der Unternehmer das Recht, die erforderlichen Vorkehrungen auf Kosten des Verbrauchers zu treffen. In Notfällen kann der Unternehmer dies ohne Vorwarnung tun. In allen anderen Fällen darf er dies nur tun, wenn er den Verbraucher abgemahnt hat und dieser nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachgekommen ist.
Der Eigentümer kann einen freien Liegeplatz vermieten, wenn dadurch die Mietrechte des Verbrauchers in keiner Weise beeinträchtigt werden.
ARTIKEL 12 – HAFTUNG UND RISIKO
Der Unternehmer haftet gegenüber dem Verbraucher für Schäden am Wasserfahrzeug oder an anderen eingelagerten Gegenständen nur, wenn diese Schäden auf einen Mangel zurückzuführen sind, der dem Unternehmer oder den für ihn tätigen Personen zuzurechnen ist. Dazu gehören sowohl Personen, die vom Unternehmer beschäftigt werden, als auch Personen, die vom Unternehmer mit der Ausführung von Arbeiten beauftragt werden.
Hinsichtlich der gegenseitigen Verpflichtungen, der Haftung und des Risikos halten sich die Parteien gegenseitig an die gesetzlichen Bestimmungen für den Mietvertrag. Dies gilt unabhängig von der Qualifikation des Vertrages und soweit in diesen Bedingungen keine von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Regelung getroffen ist.
Es ist Sache des Verbrauchers, sein(e) Schiff(e) angemessen zu versichern. Der Unternehmer versichert die Schiffe nicht. Wenn der Verbraucher sein(e) Schiff(e) nicht ausreichend gegen Kaskoschäden versichert, geht der Schaden auf sein eigenes Risiko.
Der Verbraucher haftet dem Unternehmer nur für Schäden, die auf einen Mangel zurückzuführen sind, der dem Verbraucher selbst, seinen Familienangehörigen oder anderen vom Verbraucher eingeladenen Personen zuzurechnen ist.
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ARTIKEL 13 – BESCHWERDEN
Wenn der Verbraucher Beschwerden über die Ausführung des Vertrags hat, sollte er sie dem Unternehmer schriftlich oder elektronisch mitteilen. Er muss dies innerhalb einer angemessenen (geeigneten) Frist tun, nachdem er den Mangel festgestellt hat oder hätte feststellen können. Er muss die Beschwerden angemessen beschreiben und erläutern.
Wenn Verbraucher Beschwerden über eine Rechnung haben, sollten sie diese vorzugsweise schriftlich an den Unternehmer richten. Er muss dies innerhalb einer angemessenen (geeigneten) Frist nach Erhalt der entsprechenden Rechnung tun. Er muss die Beschwerden in seinem Schreiben angemessen beschreiben und erläutern.
Wenn die Verbraucher ihre Beschwerde nicht rechtzeitig einreichen, können sie ihre Rechte in diesem Bereich verlieren. Wenn die Unterlassung einer rechtzeitigen Beschwerde dem Verbraucher nicht zuzurechnen ist, behält er seine Rechte.
Wenn klar geworden ist, dass die Beschwerde nicht einvernehmlich gelöst werden kann, liegt ein Streitfall vor.
ARTIKEL 14 – BEENDIGUNG DER VEREINBARUNG
Kommt eine der Parteien ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nach und liegt dabei eine wesentliche Nichterfüllung oder ein schuldhaftes Versäumnis vor, so ist die andere Partei berechtigt, den Mietvertrag fristlos und ohne Gerichtsverfahren zu kündigen. Das Recht dieser Partei, die Erfüllung der Verpflichtungen zu verlangen, bleibt davon unberührt. Bei Beendigung des Mietverhältnisses wegen wesentlicher Vertragsverletzung oder schuldhafter Nichterfüllung können Schadensersatz und die Zahlung aller, auch der nicht sofort fälligen, Forderungen verlangt werden.
ARTIKEL 15 – STREITBEILEGUNG
Wenn der Verbraucher und der Unternehmer einen Streitfall haben, kann jeder von ihnen diesen Streitfall der Schlichtungsstelle für Wassersport, Bordewijklaan 46, Postfach 90600, 2509 LP Den Haag (www.sgc.nl) vorlegen. Es gelten die folgenden Bedingungen:
Die Streitigkeit betrifft das Zustandekommen oder die Durchführung einer Vereinbarung zwischen den
Unternehmer und der Verbraucher.
Die Vereinbarung betrifft Dienstleistungen oder Waren, die der Gewerbetreibende dem Verbraucher zur Verfügung stellt, oder
geliefert.
Der Vertrag unterliegt den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Streitbeilegungsausschuss befasst sich nur dann mit einem Streitfall:
der Verbraucher hat seine Beschwerde zunächst an den Unternehmer gerichtet;
der Unternehmer und der Verbraucher keine gemeinsame Lösung gefunden haben;
der Streitfall wurde innerhalb von 12 Monaten nach dem Antrag des Verbrauchers dem Ausschuss für Streitigkeiten vorgelegt
reichte seine Beschwerde bei dem Unternehmer ein;
der Streitfall dem Ausschuss in Form eines Schreibens oder in einer anderen Form vorgelegt wurde, die
vom Ausschuss festgelegt.
Grundsätzlich befasst sich der Ausschuss für Streitigkeiten nur mit Streitigkeiten, die einen finanziellen
haben einen Anteil von bis zu 14.000 €. Wenn ein Streitfall ein finanzielles Interesse von mehr als 14.000 € hat, kann der Ausschuss ihn nur behandeln, wenn beide Parteien ausdrücklich zustimmen.
Wenn ein Verbraucher einen Streitfall vor den Schlichtungsausschuss bringt, ist der Unternehmer verpflichtet, diesen zu akzeptieren. Wenn der Unternehmer einen Streitfall dem Schlichtungsausschuss vorlegen will, muss er den Verbraucher auffordern, ihm innerhalb von 5 Wochen mitzuteilen, ob er damit einverstanden ist. Dabei muss der Gewerbetreibende ankündigen, dass er ein Gerichtsverfahren einleiten kann, wenn der Verbraucher nicht innerhalb dieser 5 Wochen antwortet.
Bei der Behandlung des Streitfalls und der Entscheidung befolgt der Streitschlichtungsausschuss die für den Ausschuss geltenden Vorschriften. Auf Wunsch werden diese Regelungen dem Verbraucher und/oder dem Unternehmer zugesandt. Die Entscheidungen des Konfliktausschusses haben die Form einer verbindlichen Stellungnahme. Für die Bearbeitung eines Streitfalls ist eine Gebühr zu entrichten.
Für Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern sind nur das Gericht und der genannte Konfliktausschuss zuständig.
ARTIKEL 16 – ERFÜLLUNGSGARANTIE
1. Die HISWA Association garantiert, dass ihre Mitglieder die verbindlichen Ratschläge der
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Streitigkeiten im Ausschuss über die Einhaltung der Vorschriften. Dies gilt nicht, wenn ein Mitglied beschließt, die Stellungnahme innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Übermittlung dem Gericht zur Überprüfung vorzulegen. Wird das Gutachten nach Überprüfung durch das Gericht bestätigt und das Urteil ist unwiderruflich, beginnt der Bürge von vorne.
Für jedes verbindliche Gutachten zahlt die HISWA Association dem Verbraucher maximal 10.000 €. Dies gilt auch, wenn der Unternehmer dem Verbraucher nach dem verbindlichen Gutachten mehr als 10.000 € schuldet. In diesem Fall erhält der Verbraucher von der HISWA Association 10.000 €, und die HISWA Association ist verpflichtet, sich nach besten Kräften darum zu bemühen, dass der Eigentümer den Rest bezahlt.
Um diese Garantie in Anspruch zu nehmen, muss der Verbraucher sie schriftlich bei der HISWA Association beantragen. Außerdem muss er die Forderung, die er gegenüber dem Eigentümer hat, an die HISWA Association abtreten. Übersteigt die Forderung 10.000 €, muss der Verbraucher im Prinzip nur den Teil der Forderung abtreten, der unter 10.000 € liegt. Wenn der Verbraucher es wünscht, kann er aber auch den Teil der Forderung abtreten, der 10.000 € übersteigt. HISWA-Vereinigung
wird dann in eigenem Namen und auf eigene Kosten die Zahlung vom Unternehmer verlangen. Ist HISWA erfolgreich?
Verbandes, dann wird er den Betrag an den Verbraucher auszahlen.
HISWA Association leistet keine Erfüllungsgarantie, wenn – der Verbraucher vor Erfüllung der
förmliche Aufnahmebedingungen für die Prüfung der Streitigkeit durch den Streitschlichtungsausschuss – es liegt eine der folgenden Situationen vor:
a. Dem Unternehmer wurde ein Zahlungsaufschub gewährt.
b. Der Unternehmer wurde für insolvent erklärt.
c. Die unternehmerische Tätigkeit des Unternehmers ist faktisch eingestellt.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Eintragung der Betriebsaufgabe in das Handelsregister oder ein früherer Zeitpunkt, für den der HISWA-Verband glaubhaft machen kann, dass die Geschäftstätigkeit tatsächlich beendet wurde.
Unter den formalen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Verfahrens sind die Maßnahmen zu verstehen, die der Verbraucher ergreifen muss, damit der Streitfall vor dem Streitbeilegungsausschuss verhandelt wird. Dazu gehören die Entrichtung der Beschwerdegebühren, die Einsendung des ausgefüllten und unterzeichneten Fragebogens und eine eventuelle Kaution.
ARTIKEL 17 – RECHTSWAHL
Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen dem niederländischen Recht, sofern nicht aufgrund zwingender Vorschriften ein anderes nationales Recht anwendbar ist.
ARTIKEL 18 – ABWEICHUNG VON DEN BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN
Ergänzungen oder Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur möglich, wenn sie nicht zum Nachteil des Verbrauchers sind und wenn sie schriftlich oder elektronisch so festgehalten werden, dass der Verbraucher sie leicht aufbewahren kann.
ARTIKEL 19 – ÄNDERUNGEN
Wenn die HISWA Association diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ändert, geschieht dies immer in Absprache mit dem ANWB und dem Verbraucherverband.
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